AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Golfunterricht, Kurse, Trainingskarten und Trainings-Mitgliedschaften Stand: 01.12.2018

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen German Goepel (im Folgenden auch „Golflehrer“ oder „Golf-
schule“ genannt) und seinen Kunden hinsichtlich der Buchung und der Durchführung von Golfunterricht und Kursen (im Folgenden auch „Trainer-
stunden“, „Einzelunterricht“, „Gruppentraining“, „Golfkursen“ genannt), in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung durch den Kunden, aktuellen Fassung.

2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags, Vertragsmodalitäten

1. Die Präsentation und Darstellung von Angeboten des Golflehrers in Internetauftritten sowie in Prospekten, Anzeigen, Aushang usw. stellen keine ihn bindenden Angebote im Sinne der §§ 145 ff BGB dar. Alle Angebote sind, bis zum Abschluss eines beide Seiten bindenden Vertrages, freibleibend und unverbindlich.

2. Die Buchung von Trainerstunden, Kursen, Trainings-Mitgliedschaften, Gruppentrainings etc., gleich auf welchem Wege, stellt ein bindendes Angebot des Kunden an den Golflehrer zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. (Dasselbe gilt für das Eintragen des Kunden auf einer aushängenden Warteliste für einen Kurs oder Gruppentraining; obgleich der Golflehrer bemüht ist, dem Kunden sein eventuelles Nachrücken mitzuteilen, muss sich der Kunde selbstständig darüber informieren.)
Der Golflehrer ist in der Annahme des Angebots frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Golflehrer das Angebot durch persönliche Mitteilung eines bzw. Bestätigung des konkreten Termins zur Durchführung des Trainings annimmt.

3. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für die jeweils ausgeschriebene bzw. vereinbarte Trainerstunde bzw. Kurs und Gruppentraining und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung außerhalb der Stornierungsfristen (siehe §6) ist das volle Entgelt zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.

4. Werden durch einen Kunden mehrere Kursteilnehmer angemeldet, so haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern auch für deren vertragliche Verpflichtungen mit und ist somit für alle der Auftraggeber.

5. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl eines ausgeschriebenen Golfkurses entfällt dieser ersatzlos. Der Golflehrer ist, sofern dies organisatorisch sinnvoll ist, bemüht, den Interessenten ein alternatives Programm zu ähnlichen Konditionen anzubieten.

6. Bei nicht vollbelegten Kursen kann es zu Gruppenveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.

7. Golfkurse und Gruppentrainings mit ausgeschriebener bzw. vereinbarter sogenannter „Durchführungsgarantie“ finden zu gleichem Entgelt bei jeder Teilnehmerzahl statt, dann allerdings mit entsprechend reduzierter Dauer, falls nicht anders vereinbart, nach folgendem Schlüssel:
Angesetzte Dauer (min.):
1 Teilnehmer: 60min.
ab 2 Teilnehmern 120min.

8. Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.

9. Dem Golflehrer ist es gestattet, den Unterricht durch einen oder mehrere
ihn vertretende qualifizierte Golflehrer bzw. Gehilfen durchführen zu lassen, falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig sein sollte.
10. Bei sehr schlechten Wetterverhältnissen ist der Golflehrer berechtigt, Golfunterricht bzw. Kurse auch kurzfristig aufzuheben. Der Unterricht/Kurs ist dann in Abstimmung mit dem Kunden nachzuholen.Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dem Golflehrer gesundheitliche Einschränkungen, die ihn bei der Ausübung des Golftrainings beeinträchtigen könnten, im Voraus anzuzeigen.
Gutscheine: auf Gutscheinen beschriebene Leistungen können nicht für andere Leistungen eingesetzt werden. Bei Wertgutscheinen ist die Leistung frei wählbar; ist die Leistung teurer als der Wert des Gutscheins, ist die Differenz zu bezahlen. Eine Barauszahlung des Wertes eines Leistungs- oder Wertgutscheins bzw. eines eventuellen Restwerts ist nicht möglich. Besondere Vertragsmodalitäten bei Kursen bzw. Angeboten und Verträgen mit Laufzeiten und/oder Inklusivleistungen in Form von Kontingenten oder Flatrates für bestimmte Kurse (z. B. Kids Golf Training, Jahrespakete, 5er oder 10er Karten, im Folgenden auch „Trainings-Mitgliedschaften“ genannt):
– Verträge hierzu sind personenbezogen und nicht übertragbar.
– Enthaltene Vergünstigungen sind, solange nicht anders beschrieben oder
vereinbart, während der Laufzeit mehrfach nutzbar, jedoch nicht auf
Dritte übertragbar.
– Die normale bzw. vereinbarte Laufzeit, verlängert sich, sofern nicht 4
Wochen vor Ende schriftlich gekündigt wurde, stillschweigend um die Dauer einer weiteren Laufzeit. Verträge können durch die Golfschule ebenfalls mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden.
– Etwaige Preisanpassungen der Golfschule zum Angebot einer bestimmten Trainingsmitgliedschaft mit Laufzeiten ab 12 Wochen bzw. 3 Monaten (z. B. eines „Jahrespakets“ mit 12-monatiger Laufzeit) während der Laufzeit eines Vertrags gelten für den Kunden erst nach Ablauf der regulären Laufzeit (also mit Beginn eines neuen Turnus) bzw. frühestens nach Ablauf von einem weiteren Monat, falls die Preisanpassung im letzten Monat der regulären Laufzeit erfolgte; bei Verträgen mit geringerer oder ohne Laufzeit gilt die Anpassung zu Beginn des darauf folgenden Monats bzw. frühestens nach Ablauf von einem weiteren Monat, falls die Preisanpassung im letzten Monat der regulären Laufzeit erfolgte.
– Verträge mit Laufzeiten ab 12 Wochen bzw. 3 Monaten können nur aus wichtigem Grund (wie z. B. Umzug, schwere Erkrankung usw.) vorzeitig schriftlich gekündigt werden; ggf. bereits gezahlte Beträge werden anteilig Tag genau zurückerstattet.
– Upgrades bzw. Veränderungen von bereits bestehenden Verträgen werden Tag genau abgerechnet.
– Das Ruhen von Verträgen mit Laufzeiten ab 12 Wochen bzw. 3 Monaten wegen wichtiger Gründe ist möglich (z. B. wegen Erkrankung, Schwangerschaft, berufsbedingter Abwesenheit usw., Nachweis durch Attest) und muss eine Woche vor Beginn der Ruhezeit beantragt werden. Der Vertrag ruht dann für volle Monate und verlängert sich nach Wiederaufnahme um die Ruhedauer.
– Der Kunde kann die enthaltenen Inklusivleistungen regulär und selbstständig buchen. Er hat, sofern nicht anders vereinbart, kein Vorrecht aufgrund des geschlossenen Vertrages gegenüber anderen Kunden (z. B. auf die Teilnahme bei einem inkludierten Kurs, der jedoch bereits ausge- bucht ist).
– Enthaltene Kontingente bzw. Leistungen, z. B. für Übungsbälle oder Trainerstunden, die am Ende des Vertrages nicht genutzt wurden, verfallen. Ebenso verfallen solche enthaltenen Leistungen, sofern diese während der Laufzeit einem bestimmten Turnus (z .B. „… pro Monat“ oder „…pro Jahr“) unterliegen, jedoch nicht genutzt wurden; dies gilt auch, wenn der Vertrag um eine weitere Laufzeit verlängert wird.
14. Für Kundenwerbungsaktionen (z. B. „Kunde wirbt Kunde“) gilt, solange nicht anders beschrieben oder vereinbart: der Werbende muss bereits Kunde der Golfschule sein, also mindestens ein Angebot wahrgenommen oder einen Vertrag abgeschlossen haben; damit dem Werbenden seine Prämie zugeordnet werden kann, müssen Vor- und Nachname sowie ggf. Anschrift mitgeteilt werden; der Geworbene muss das (oder eines der) im Rahmen der Aktion offerierten Angebote wahrgenommen bzw. den Vertrag abgeschlossen haben; die Prämie(n) werden in Form von personenbezogenen (nicht übertragbaren) Gutscheinen 14 Tage nach Wahrnehmen des Angebots bzw. Abschluss des Vertrags ausgegeben; sollten die Prämie(n) in einer Verlängerung, Upgrade oder Erweiterung eines Kurses bzw. Angebots mit Laufzeit (z. B. Trainings-Mitgliedschaft) bestehen, so wird die Verlängerung, Upgrade oder Erweiterung 14 Tage nach Wahrnehmen des Angebots bzw. Abschluss des Vertrags automatisch vorgenommen.
15. Verbrauchern, die Leistungen bzw. Verträge über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB (z.B. per Telefon, Brief, Telefax, E-Mail, Internet) gebucht bzw. abgeschlossen haben, steht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Golfschule verliert und die Golfschule die Dienstleistung vollständig erbracht hat.

16. Trainingskarten (z.B. 5 oder 10er)

1. Die Trainingskarten von German Goepel bzw. der GG- Golfakademie sind personalisiert für jeweils eine Person und nicht ohne vorheriger Absprache mit German Göpel auf dritte übertragbar.
Ausgenommen sind hiervon sind der Ehe- und Lebenspartner. Im Einzelfall kann die 5er bzw. 10er Karte übertragen werden, wenn besondere Gründe wie Umzug, dauerhafte Krankheit oder Verletzung eintreten. Dies ist mit Absprachen mit German Goepel möglich.

2. 10er Karten heben eine Gültigkeit von 24 Monaten. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
Ausnahme besteht, wenn German Goepel sein Tätigkeitsgebiet verändert und dem Kunden ein unzumutbarer aufwand für die Nutzung der Karte entsteht.

§ 3 Preise

1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und inkl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Vorstehender §2 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
2. Bei Verträgen zu Kursen bzw. Angeboten mit Laufzeiten, die zu Monatsgrenzen abgerechnet werden; wird bei Teilnahme ab einschließlich dem 15. des Monats der volle Beitrag für den Monat berechnet, ab dem 16. des Monats der halbe Beitrag.

§ 4 Fälligkeit

1. Das Entgelt für Trainerstunden ist unmittelbar im Anschluss an die Trainerstunde zur Zahlung fällig.
2. Bei Gutscheinverkäufen und Rabattangeboten (z.B. Stundenpakete wie 5er und 10er Karten) ist das Entgelt direkt bei Verkauf in voller Höhe zur Zahlung fällig.
3. Das Entgelt für Golfkurse ist jeweils vor, spätestens bei Kursbeginn in voller Höhe zur Zahlung fällig.
4. Das reduzierte Entgelt für Rabatt-Angebote muss bis spätestens zur ausgeschriebenen Frist eingegangen sein, ansonsten ist das unrabattierte Entgelt fällig.
5. Bei Verträgen mit Laufzeit (z. B. Trainingsmitgliedschaften, Jahrespaketen usw.) ist bei vereinbarter monatlicher Zahlweise zu Anfang des Monats zu bezahlen, bei Einmalzahlung zu Beginn.

§ 5 Zahlungsweise

1. Die Zahlung von Trainerstunden und anderen einmaligen bzw. individuell gebuchten Kursen, Trainings usw. erfolgt bar oder EC Karte, sofern nicht anders vereinbart. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zahlung per Überweisung zugestimmt werden.

2. Die Zahlung von Verträgen, Gutscheinen, Trainingsmitgliedschaften erfolgt entweder bar, EC Karte oder per Überweisung bzw. wie vereinbart.

§ 6 Stornierungen

1. Trainerstunden können durch den Kunden bis 24 Stunden vor Stundenbeginn kostenlos storniert werden, der Golflehrer muss hierzu persönlich, telefonisch, per Hinterlassen einer Sprachnachricht auf der Mailbox, per Zusendung einer SMS oder einer eMail an seine aktuelle, bekannte Nummer bzw. Adresse informiert werden.
Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins, entfällt gem. § 615 BGB die Leistungsverpflichtung des Golflehrers. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen, d.h. das volle Entgelt für die Trainerstunde ist zu entrichten.

2. Für Golfkurse gilt: Sofern nicht anders ausgeschrieben, gilt als Meldeschluss der Tag vor Kursbeginn um 12:00 Uhr (Mittag). Bis zu diesem Meldeschluss sind Stornierungen kostenfrei; bei aushängender Meldeliste kann die Stornierung durch Ausradieren erfolgen, ansonsten wie unter Absatz (1) beschrieben. Bei einer Stornierung nach Meldeschluss ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

3. Für Gruppentraining gilt: vereinbarte Gruppentrainings können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden; bei Stornierung unter 24 Stunden vor Trainingsbeginn sind 100% des Entgelts fällig. Eine Reduzierung der vereinbarten Gruppentrainingsgebühr z.B. wegen Reduzierung der Teilnehmerzahl ist nicht möglich.
Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte oder nur teilweise in Anspruch genommene Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden, gemäß § 615 BGB entfällt die Leistungsverpflichtung des Golflehrers, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.

4. Bei Kursen bzw. Angeboten mit Laufzeit (z. B. Trainings-Mitgliedschaften), zu deren Terminen eine vorzeitige Reservierung nötig ist, gilt: Die etwaige Stornierung der Teilnahme sollte mit Rücksicht auf weitere Interessenten und die Organisation rechtzeitig, d.h. spätestens 24 Stunden vor dem Termin, erfolgen. Ab dem zweiten Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung (und ohne Vorliegen von Erkrankung oder höherer Gewalt) hat die Golfschule das Recht, dem Teilnehmer bis zu drei folgende Teilnahmen an dem Angebot zu verweigern; der Teilnehmer hat hierbei kein Recht auf eine (Teil)Rückerstattung von entrichteten Beiträgen.

5. Stornierung durch den Golflehrer:
Von dem Golflehrer abgesagte Stunden (Trainerstunden, Golfkurse oder Gruppentraining) werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich sein sollte, werden die Kursgebühren erstattet, eventuell angefallene Anfahrts- oder Reisekosten sind davon ausgenommen.
6. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Golflehrer durch die Stornierung der Trainerstunde oder des Golfkurses kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als eine eventuell vereinbarte, zu entrichtende Stornierungspauschale.

6. Karten (z.B. 5er oder 10er)
5er oder 10er Karten haben eine Gültigkeit von 24 Monaten. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Ausnahme besteht, wenn German Goepel sein Tätigkeitsgebiet verändert und dem Kunden ein unzumutbarer aufwand für die Nutzung der Karte entsteht.

§ 7 Haftung

1. Die Golfschule schließt eine Haftung für Schäden aus, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Vorstehender Satz 1 gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt, soweit nicht auch eine andere Ausnahme des vorstehenden Satzes 1 betroffen ist.

2. Die Aufsichtspflicht der Golfschule beschränkt sich für minderjährige Kinder auf die Dauer des Trainings. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten der Golfschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.

3. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die Golfschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt und es zu Schaden kommt.

§ 8 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist während der Trainerstunden und der Golfkurse verpflichtet, den Anweisungen des Trainers bzw. des Kursleiters stets Folge zu leisten sowie die allgemeinen Golfregeln, die Golfetikette und die Platz- und Hausordnung des Golfclubs bzw. des Inhabers der Übungseinrichtungen zu beachten.

2. Der Golflehrer ist berechtigt, den Kunden vom Training bzw. Trainings- und Gruppenteilnehmer vom weiteren Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Golflehrers keine Folge leisten oder das Training stören; der/die Ausgeschlossene hat keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgeltes.

3. Ein/eine Minderjährige/r muss bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgeltes.

§ 9 Datenschutz

Die mit der Buchung des Kunden übermittelten Daten werden im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages vom Golflehrer erhoben, elektronisch verarbeitet und gespeichert und die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Kunden genutzt. Es ist möglich, dass personenbezogene Daten bei der elektronische Datenverarbeitung auch durch Datenleitungen im Ausland gesendet und auf Servern im Ausland (zwischen)gespeichert werden. Daten Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Die postalische bzw. elektronische Adresse sowie die Telefonnummer dürfen, bis auf Widerruf, für Informationen und Angebote der Golfschule genutzt werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder ein solcher nach Vertragsschluss wegfällt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
zwischen dem Kunden und German Goepel Bad Tölz, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
3. Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen bzw. Paragraphen nicht wirksam
sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt die rechtlich zulässige Regelung, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, in Kraft.

GG – Golfakademie · German Goepel, Am Golfplatz 66, 83646 Bad Tölz
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Golfunterricht, Kurse und Trainings-Mitgliedschaften
Stand: 01.01.2019

Widerrufsbelehrung

Der Verbraucher hat das Recht, den über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB (z.B. per Telefon, Brief, Telefax, E-Mail, Inter- net) abgeschlossenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, sie beginnt ab dem Tag, an dem der Verbraucher die Dienstleistung gebucht hat und bei Kauf von Waren der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher der GG – Golfakademie (German Göpel, Am Golfplatz 66, 83646 Bad Tölz, Tel 0163 8461807, info@gg-golfakademie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Kaufvertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs
Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, hat die Golfakademie alle vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom Verlag angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Golfakademie eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Die Golfakademie kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Golfakademie über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hast, an die Golfakademie zurückzusenden oder zu übergeben; die Rücksendung muss an folgende Adresse erfolgen: German Göpel, Am Golfplatz 66, 83646 Bad Tölz. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet werden.

Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Wurde bei Dienstleistungsverträgen verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Verbraucher der Golfakademie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Golfschule verliert und die Golfschule die Dienstleistung vollständig erbracht hat.
Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren
Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind
– zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
– zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Ende der Widerrufsbelehrung

GG – Golfakademie · German Goepel, Am Golfplatz 66, 83646 Bad Tölz
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Golfunterricht, Kurse und Trainings-Mitgliedschaften
Stand: 01.01.2019